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Kosten und Hilfe

Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist kostenpflichtig

Jede Dienstleistung kostet Geld, so auch die anwaltliche.  Es kann auch sehr schnell teuer werden, insbesondere bei hohen Gegenstandswerten und bedeutsamen Angelegenheiten. In der Regel kann man  sagen, je wichtiger eine Angelegenheit für einen Mandanten ist, desto höher fallen auch die Anwalts- und Gerichtskosten aus.  Wir sind uns über diese Problematik im klaren und beraten Sie insoweit so früh wie möglich über die zu erwartenen Kosten und das Kostentrisiko,  unabhängig von unserer rechtlichen Verpflichtung. Nach der Rechtsprechung sind Anwälte lediglich hinsichtlich des Kostenrisikos in Gerichtsverfahren  aufklärungsverpflichtet. Zu einer umfassenden und mandantenfreundlichen Beratung gehört aus unserer Sicht, Sie über das Risiko und die zu erwartenen  Kosten, manchmal auch durchaus schonungslos, aufzuklären. Das anwaltliche Mandatsverhältnis ist ein besonderes Vertrauensverhältnis, Sie vertrauen uns Ihre Probleme an, teilweise von existenzieller Bedeutung  und erwarten eine entsprechende Vertretung, die dieser Bedeutung gerecht wird. Sie können dieses auch erwarten.  Aufgrund der teilweisen hohen Gebühren, die für eine Vertretung entstehen können, bieten wir selbstverständlich, über die gesetzlichen Möglichkeiten  der Beratungs-, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe, die Möglichkeit von Ratenzahlungen an. Wir erwarten aber im Gegenzug für unsere Leistungen, ebenfalls von Ihnen die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen. Wobei unsere Devise ist,  man kann über alles sprechen, auch über Zahlungsschwierigkeiten. Wenn Sie den billigsten Anwalt suchen, sind Sie bei uns definitiv falsch. Wir sind zwar nicht teuer aber keinesfalls billig. Wir können auf eine  jahrzehntelange erfolgreiche Berufserfahrung zurückblicken und bieten insoweit unsere Dienstleistung nicht unter Wert an.  Wir nehmen uns ausreichen Zeit für Sie. Sie werden durch den Anwalt vertreten, den Sie kennen, dem Sie Ihr Vertrauen geschenkt haben. Bei uns wird  Ihnen eine individuelle, persönliche und umfangreiche Vertretung zu teil. Eine derartige Dienstleistung hat Ihren Preis. Mit welchen Kosten müssen Sie konkret rechnen?  Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei das RVG in aller Regel von einem  sogenannten Streitwert ausgeht. Dieser wird vom Gericht festgesetzt.  In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, entspricht der Gegenstandswert im allgemeinen dem Wert der Forderung, die verlangt wird  bzw. dem  Zeitwert der Sache, die z.B. herausgefordert wurde. Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wie z. B. Familiensachen, ergibt sich der Streitwert entweder direkt aus dem Gesetz oder wird von der  Rechtsprechung festgesetzt. Insoweit kann ich Ihnen ohne nähere Daten und Informationen keine konkreteren Angaben zu den Kosten eines  Verfahrens machen.  Ich biete Ihnen aber an, in einem Vorgespräch, telefonisch oder per Mail, welches für Sie kostenlos ist, eine grobe Einschätzung der zu erwartenden Kosten zu erstellen. Für eine Scheidung müssen Sie je nach Einkommensverhältnissen mit einem Betrag ab 1.200,- Euro zzgl. Gerichtskosten rechnen. Die Kosten für eine rechtliche Beratung, ohne dass sich ein gerichtliches Verfahren anschließt  werden nach Stundensatz oder ebenfalls nach  Gegenstandswert abgerechnet.  Dabei berechne ich Ihnen pro Stunde einen Betrag in Höhe von 200,- Euro netto ,zuzüglich 19% Umsatzsteuer.  Es handelt sich um einen marktüblichen Stundensatz, der insbesondere auch von allen Rechtsanwaltskammern als angemessen beurteilt wird. Diese  Beratung berücksichtigt natürlich nicht nur die tatsächlich aufgewendete Zeit, sondern auch meine über 25Jahre Erfahrung mit mehr als 3000  Mandanten.  Unabhängig von der Länge der Beratung, berechne ich Ihnen in der Regel für die erste Rechtsberatung allerdings maximal einen Betrag in Höhe von  190,- Euro netto, zzgl. Umsatzsteuer.  Näheres wird vor Ort besprochen und individuell abgestimmt, dabei lege ich, während des gesamten Verfahrens, großen Wert auf eine transparente  Beratung, insbesondere auch im Hinblick auf die für Sie zu erwartenden Kosten. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Wenn Sie es wünschen hole ich  für Sie auch eine Kostendeckungszusicherung des Versicherers  ein und rechne direkt mit dieser für Sie ab.


Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wer sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe sowie  Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe. 


Beratungshilfe

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse außergerichtlich beraten zu lassen. Hierzu müssen Sie einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht (in der Regel das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk Ihr Wohnsitz liegt) beantragen. Das Gericht prüft dann, ob eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist und ob Sie die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann mit uns einen Beratungstermin vereinbaren und sich ggf, vertreten lassen. Diese kostet Sie dann lediglich 10,00 Euro.


Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten eines Prozesses zu tragen und liegt eine hinreichend Aussicht auf Erfolg vor, so kann auf Antrag Prozesskostenhilfe, in Familiensachen und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Dies bedeutet, dass man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten des eigenen Anwalts und den Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit ist. Diese übernimmt dann die Landeskasse. Soweit Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten von Ihnen in monatlichen Raten (so genannte Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung) an die Landeskasse zurückzuzahlen sind.

Das Gericht kann jedoch vier Jahre lang nach der rechtskräftigen Entscheidung überprüfen, ob eine Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist und die verauslagten Kosten von Ihnen erstattet verlangen.Es ist aber zu beachten, das durch die Prozesskostenhilfe nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, im Falle eines Prozessverlustes, anderes als bei einer Rechtschutzversicherung, getragen werden.

Rufen Sie uns einfach an

Wenn Sie ein Problem haben, schildern Sie kurz Ihr Problem,  wir können dann in einem Vorgespräch die richtige Weichenstellung und insbesondere die  Kostenproblematik besprechen: Telefon 0385/711383


Den Antrag auf Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe finden Sie als PDF unter diesem Link: